@Gast:
Wenn es ein gemeinsamer Fahrrad- und Fußgängerweg ist und es durch entsprechende Zusatzzeichen angezeigt wird, dürfen Radfahrer auch auf dem Fußweg fahren (Zeichen 240 StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) ).
Und STVO §2 (5) besagt: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." Und sie dürfen von einer ebenso auf dem Gehweg fahrenden Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) begleitet werden.
Radfahren am Gehweg
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