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<p>Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Auch wenn das Studierendewerk eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, hat die Stadt Jena hier trotzdem keinen Einfluss, da wir nicht Eigentümer der Fläche sind. Zuständig ist das Studierendenwerk oder das Land Thüringen. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an den Eigentümer.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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