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Auf der Straße sind echte Radwege, ...
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Das stimmt so nicht. Ein echter Radweg wäre der mittels durchgezogener Linie abgetrennte Streifen nur dann, wenn zugleich ein Verkehrszeichen 237 (Radweg) angebracht wäre. Ein solches ist aber nicht vorhanden. Die Bodenmalerei ersetzt VZ 237 eben nicht. Der Teufel steckt im Detail.

Was den Überholabstand angeht, der ist in §5 StVO geregelt. Dort steht nicht, daß man Radfahrer auf Radwegen mit minimalem Sicherheitsabstand überholen darf, sondern mit mindesten 1,50 Meter. Echte Radwege möchte ich aber trotzdem nicht. Zu gefährlich.

Daß jemals in Jena auf Gehwegen die Mißachtung der Schrittgeschwindigleit durch Radfahrer kontrolliert und geahndet wird, glaube ich nicht.

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