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Das ist die Antwort der Stadt auf die Frage zur Situation an besagter Haltestelle:

"Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es mag jetzt merkwürdig klingen, aber der Gesetzgeber schreibt in der StVO (§ 2 Abs. 5) vor, dass Kinder bis zum vollendeten 8. jahr Gehwege mit dem Rad benutzen müssen usw.. Selbst Erwachsene die Kinder begleiten, dürfen den Gehweg mit dem Rad befahren. Sie werden verstehen, dass wir für solche Personengruppen keine Hindernisse verbauen dürfen."

Radweg hin oder her: Bestimmte Personen dürfen dort radeln, und um nichts anderes geht es mir: Pauschal alle Radfahrer als Ignoranten darzustellen, ist falsch!

Aber vielleicht ist dieser Disput ja im Sinne der Stadtverwaltung; Statt sichere Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer anzubieten, lassen wir lieber Fußgänger und Radfahrer miteinander streiten, dann sind sie wenigstens abgelenkt.

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