Es sollte ein Fürsorgerecht der BRD geben, ein Paragraf 20 als wichtigste rechtliche Grundlage zur Einweisung von ‚Asozialen‘ in Arbeitshäusern . Die Unterbringung im Arbeitshaus, um den Inhaftierten zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen. Der Paragraf bezieht sich auf Personen, die wegen Trunksucht, Bettelei aus Liederlichkeit oder Arbeitsscheue, Landstreicherei oder Unzucht zum gewohnheitsmäßigen Erwerb festgenommen werden.
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