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<p>Werter Gast,</p>

<p>bitte nehmen Sie hierzu zuerst direkt Kontakt mit dem Bauleiter vor Ort auf, um eine gütliche Einigung zu erwirken. Sollte dies nicht gelingen, so steht Ihnen in zweiter Instanz das Ordnungsamt oder die Polizei zur Verfügung.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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