Zu b)
Prinzipiell sind Radfahrer Verkehrsteilnehmer wie Kfz und haben die Straße zu nutzen.
Die Verkehrsbehörden und Gerichte stellen sehr strenge Anforderungen an eine Beschränkung des fließenden Verkehrs, wozu auch eine Einrichtung eines Radwegs gehört (da dann ein Verbot der Straßennutzung resultiert).
Einfach hier mal lesen:
https://verkehrslexikon.de/Module/Anordnung_der_Radwegepflicht.php
zu d)
Ich fahre selbst Rad und habe kein Problem die Straße zu benutzen, außer wenn aufgrund irreführender Schilder oder Verkehrsführung (wie z.B. Fußweg mit Zustatzzeichen "Radfahrer frei" oder eben den hier bemängelten Schutzstreifen der auf einem Fußweg endet) die Autofahrer der Meinung sind ich dürfe nicht auf der Straße fahren und mich abdrängen.
Zu b) Prinzipiell sind…
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