der einzige Hinweis zum Abschleppen in der StVO findet sich in §15a. Bezieht sich auf Autobahnen und Motorräder. Passt nicht zur Frage.
Helfen Sie bitte dem Fragenden und auch mir bei der Thematik weiter? Sie haben sich nun bestimmt besser als ich mit der StVO beschäftigt: wo in der Verordnung steht's denn nun?
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