Laut Verkehrszeichen soll hier das geradeaus fahren und rechts abbiegen erlaubt sein. Wenn man geradeaus fährt, befährt man allerdings einen Gehweg bzw. eine Feuerwehrzufahrt. Es dürfte hier also nur das rechts abbiegen erlaubt sein.
Kommt man die Wildenbruchstraße heruntergefahren, ist richtigerweise ausschließlich das links abbiegen erlaubt.