Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Platz fehlen Parkflächenmarkierungen um die volle Kapazität dem sog. ruhenden Verkehr zur Verfügung zu stellen. Die Schwarmintelligenz sorgt für deutlich größere Abstände von Verordnungen gefordert.
Um solche Situationen wie auf dem Foto zu vermeiden, wäre es sinnvoll am Anfang des 'oberhalb' verlaufenden Coppanzer Weges an der stadteinwärts gelegenen Zufahrt ein Sackgassenschild aufzustellen; Durchfahrt für Fahrradfahrer ist gegeben.
dieses Schild ist irgendwie komisch, vmtl. verdreht.
Bitte mal richten, dass alle Verkehrsteilnehmer sehen können, dass Parken in der Zone nicht gestattet ist.
Parkverbotsschild entfernt.
Aufgrund der engen Straße un der damit verbundenen schwierigen Zuwegung (Anwohner, Müllabfuhr, sonstige Anlieferungen) zu den angrenzenden Grundstücken ist das Parkverbot zwingend erforderlich.
Im Mühlenweg wurde kürzlich ein Haltverbotsschild (Zeichen 283 StVO) aufgestellt. Nach meiner Beobachtung besteht hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage.