Trotz aufgestellten Parkverbotsschild vor meinem Wohnhaus Ziegenhainer Str. 12 in Jena scheint es nicht möglich zu sein, eine ordnungsgemäße Straßenreinigung durchführen zu können. Da wäre zu überlegen, ob die Kehrzeiten zu ändern sind, oder aber das aufgestellte Parkverbotsschild von Wochentags von 08:00 - 17:00 Uhr gelten sollte.