Geschlossen

#7799-2022  Straße/Gehweg/Radweg

In der St.-Jakob-Straße nach Nr.28 wurde eine offene Grenzmarkierung ( Z.299 StVO ) durch die Malerfirma Jüttner aufgebracht. Da diese Grenzmarkierung nicht eindeudig den Geltungsbereich eingrenzt wäre sie in seiner jetzigen Ausführung fehlerhaft. Weiterhin wurde durch die Malerfirma keine für die Fahrbahn entsprechende Fahrbahnmarkierungsfarbe verwendet.

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