Straßenverkehrsbehörde

#4067-2020  Sonstiges

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die Altersstruktur im Neubaugebiet Drackendorf dahingehend geändert hat, dass es so gut wie keine Kinder mehr gibt, die durch eine Beschilderung nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO besonders geschützt werden müssen bitte ich Sie um Umwandlung in eine Tempo-30-Zone des öffentlichen Straßenverkehrs.

#4032-2020  Straßenschild

Vor dem Bäcker in der Erfurter Straße steht jeden Morgen gegen 7 Uhr das Anlieferfahrzeug in 2. Reihe und blockiert den fließenden Verkehr. Mal abgesehen davon, dass Parken/ Halten in 2. Reihe nicht erlaubt ist, wäre es doch zielführend in der Zeit x (müsste mit dem Geschäft besprochen werden) dem Bäcker eine kleine Anlieferzone auszuweisen.

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