Beschreibung des Mangels
Ist vielleicht kein Mangel, aber ich frage mich, wo man als Fußgänger, vielleicht noch breiter gefächert, mit Kinderwagen, Kind an der Hand oder mit Hund an der Seite hier die Ampelkreuzung überqueren darf. Ich frage, weil ich erfahrungsgemäß von Fahrradfahrern "aus dem Weg geklingelt" werde weil "das ist ein Radweg!" ist bei solchen Zeichen, auch wenn es ein geteilter Radweg/Fussweg ist. Rein aus Interesse und ich möchte sicher gehen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.947063347235, 11.605565861831
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#16989-2025" wurde gemeldet.
Die Markierung von so genannten „roten Furten“ und teilweise mit Fahrrad-Piktogrammen soll vor allem Autofahrer auf kreuzende Fußgänger und Radfahrer aufmerksam machen und damit potenzielle Unfälle verhindern helfen. Die auffälligen Hinweise erleichtern damit den Radverkehr in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen. Grundsätzlich ist aber auch an der Gestaltung der Furt mit barrierefreiem Leitsystem an der Altenburger Straße erkennbar, dass es sich um eine gemeinsam genutzte Verkehrsfläche handelt. Fußgänger sollten sich nicht scheuen, Radfahrende darauf hinzuweisen. Auch hier gilt, wie immer im Straßenverkehr §1 StVO "Gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme".
Der Status des Mangels "#16989-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Gegenseitige Rücksichtnahme?…
PermalinkGegenseitige Rücksichtnahme? In dieser Gesellschaft fehl am Platz. Aber ja, würde mich auch interessieren wo man hier laufen soll, ohne von Rad fahrenden wer genötigt zu werden.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 09.04.2025 - 07:34
Wie der FD Mobilität in…
PermalinkWie der FD Mobilität in anderen Fällen schon erläutert hat ist eine farbliche Gestaltung des Bodenbelags und auch ein Piktogramm letztlich ohne Bedeutung. Entscheidend ist die Ausschilderung, südwestlich mit einem Zeichen 240 "gemeinsamer Rad- und Fußweg" nordöstlich mit 1022-10 "Radfahrer frei" auf dem Gehweg. Fußverkehr hat also auf beiden Seiten Vorrang vor dem Radverkehr.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 09.04.2025 - 14:39
Antwort auf Gegenseitige Rücksichtnahme?… von Gast (nicht überprüft)
Danke für die…
PermalinkDanke für die verkehrsrechtliche Aufklärung. Ist dies den meisten Radfahrenden und Fussgehenden bekannt? Wenn der FD Mobilität in anderen Fällen schon aufklären musste, vermutlich nicht. Wieso diese breite, farbliche Markierung und das Piktogramm, wenn es keine Relevanz hat? Hätte man nicht auch einen Streifen für Fussgehende machen können, damit sich diese auch als Verkehrsteilnehmer sicher und gesehen fühlen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10.04.2025 - 13:16
Antwort auf Wie der FD Mobilität in… von Gast (nicht überprüft)