#18295-2025

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

Regeln, wie die durch VZ240 angeordnete Entfernung der Radfahrer von der MIV-Fahrbahn, werden eher befolgt, wenn Hürden, wie z.B. die Bordsteinkante, entfernt bzw, leicht überwindbar gemacht werden. Beim vielleicht doch irgendwann stattfindenden Osttangenten-Umbau eine gut befahrbare Rampe vorsehen.
Bis dahin das Schild ein wenig in Richtung Saale versetzen, da dort bereits eine Absenkung existiert.

Danke

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverwaltung Mitte
Geokoordinaten
50.92573511749, 11.59043209878

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#18295-2025" wurde gemeldet.

Kommentare

@Gast:
Wenn es ein gemeinsamer Fahrrad- und Fußgängerweg ist und es durch entsprechende Zusatzzeichen angezeigt wird, dürfen Radfahrer auch auf dem Fußweg fahren (Zeichen 240 StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) ).

Und STVO §2 (5) besagt: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen." Und sie dürfen von einer ebenso auf dem Gehweg fahrenden Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) begleitet werden.

Die generelle Pflicht bzw. Option für Kinder und diese begleitende Erwachsene impliziert dass sie nicht sehr schnell fahren da sie erst lernen sich im Verkehr sicher zu bewegen. Daraus eine Forderung nach abgesenkten Bordsteinen oder Rampen abzuleiten ist sachlich falsch.

Klartext

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