#22013-2026

Beschreibung des Mangels

Fehlende Wegweisung / Teilbeschilderung
Der Geh- und Radweg parallel zur Stadtrodaer Straße ist in Höhe der Querung der Brücke für den Radverkehr gesperrt. Es ist das VZ. 239 "Gehweg" in beide Richtungen angeordnet und für den begriffsstutzigen Teil der Radfahrerschaft sogar die - dem VZ.239 schon innewohnende - Aufforderung "Radfahrer absteigen" ergänzt.

Allein: es fehlt rechtzeitig vorher (Sportforum und Kreuzung Wöllnitzer Straße) der Hinweis darauf, dass der Geh- und Radweg nun zur Sackgasse für den Radverkehr geworden ist!

Es sei dahingestellt, ob ein rechtzeitiger Hinweis auf die Sackgasse etwas daran ändert, dass 99,9% der Radfahrenden dort verbotswidrig auf dem Gehweg radeln, teilweise den Fußverkehr anklingeln und bedrängen und - wie mir passiert - sogar den Lenker in den Oberarm rammen mit dem Hinweis auf ein herbeifantasiertes Rechtsgeh-Gebot.

Erfordlich ist eine beschilderte Umleitung jedoch in jedem Fall.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.903643929285, 11.595015375749

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#22013-2026" wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Ausschilderung einer Umleitung über die Kreuzung Stadtrodaer Straße / Unterdorfstraße, Wöllnitzer Straße, Kreuzung Stadtrodaer Straße / Pennickental wurde aufgrund der kurzen gesperrten Strecke (50 m) für den Radverkehr als übertrieben eingeschätzt. In diesem kurzen Abschnitt sollten doch die Radfahrer und Fußgänger mit Vorsicht und Rücksicht einander begegnen können. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#22013-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Auf dem Foto etwas weiter zu sehen sind VZ 259 und 254, somit dürften weder zu Fußgehende noch Radfahrer diese Stelle passieren!

wie unschwer auf dem Foto zu erkennen, ist die "Auffahrt" oder der "Aufgang", jedenfalls die Rampe zur Brücke hoch gesperrt. Mit Stahlgitterzaun, mit einer Feigenblatt-Sperrschranke nach RSA und zur Sicherheit, damit nicht drübergestiegen oder das Rad drübergeworfen wird, noch mit klarstellenden, wenn auch so nicht erforderlichen Verkehrszeichen.