Beschreibung des Mangels
Wie schon oft Thema des Mängelmelders, unmögliche Zustände daß der Abbeplatz von Taxis, Privat-PKW, Lieferverkehr aus Richtung Carl-Zeiss-Straße befahren wird, obwohl ausgewiesene Fußgängerzone.
Der jüngste tödliche Unfall sollte Anlaß für die Verkehrsplanung sein, die Zweitnutzung des Haltestellenbereichs als Zufahrt schnellstmöglich zu beenden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.928146659745, 11.581377983066
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Der Ernst-Abbe-Platz hat nur zwei Zufahrten, die für Kfz halbwegs geeignet sind. Dies ist die Zufahrt von der Krautgasse in die Tiefgarage, die nächste Zufahrtsmöglichkeit ist aus Richtung Carl-Zeiss-Straße gegeben. Eine gemeinsame Nutzung mit der Straßenbahnzufahrt vom Löbdergraben ist technisch ausgeschlossen.
Die Befahrung der Fußgängerzone für den Anliegerverkehr ist unabdingbar. Gegenwärtig wird geprüft, ob die Befahrbarkeit zeitlich eingeschränkt werden muss.
So bedauerlich der Verkehrsunfall im Dezember 2019 auch war, so ist er doch bisher ein Ausnahmefall. Zudem sind die genauen Ursachen und Zusammenhänge noch nicht bekannt und es wäre unprofessionell, gegen unbekannte Ursachen mit Aktionismus vorzugehen. Es kommt darauf an, erforderliche und auch geeignete Maßnahmen für die Verkehrssicherheit festzulegen.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2744-2019, die neue ID ist: #2658-2019.
Kommentare
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PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10.12.2019 - 15:23
Ja, bitte dringend etwas am…
PermalinkJa, bitte dringend etwas am Zustand ändern!
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13.12.2019 - 11:11
Warum nicht einfach die…
PermalinkWarum nicht einfach die Zufahrt von der Krautgasse alleine freigeben?
Und dann nur mit strikter Ausnahmegenehmigung und nicht pauschal für den Lieferverkehr?
Ihre Begründung erschließt sich mir nicht.
Mfg.
Gespeichert von Melder (nicht überprüft) am Do., 02.01.2020 - 15:49
Ernst-Abbe-Platz
Permalink<p>Die Zufahrt von der Krautgasse wird auch von vielen Fußgängern benutzt. Eine Verlagerung der Zufahrt würde zwar zu einer Entlastung der Zufahrt an der Straßenbahnlinie führen, aber die Probleme ggf. lediglich zur Krautgasse hin verlagern.</p>
<p>Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Platzes erhalten lediglich die Personengruppen, die darauf einen Rechtsanspruch haben. Weitere Einschränkungen sind nicht kaum möglich. Ob und wie eine Verkehrsreduzierung erforderlich und möglich ist, muss mit den Eigentümern Jenoptik und Freitaat Thüringen abgestimmt werden.</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 07.01.2020 - 07:26
Das dort aber mindestens…
PermalinkDas dort aber mindestens fünf Taxen vor der TaxiLeitstelle im alten Küchengebäude parken muss aber nicht sein. Und in den 90ern war der Platz noch für Pkw tabu also kann der Rechtsanspruch nicht so belastbar sein. Wo ein Wille ist ist ein Weg!
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 19.01.2020 - 22:49