#5677-2021

Beschreibung des Mangels

Hier wird IMMER WIEDER der Gehweg stark durch quer zur Fahrbahn abgestellte KfZ eingeschränkt.
Dadurch müssen Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.
Wenn Ihre Interpretation der öffentlichen Grünanlage abweichend auf "Seitenstreifen" lautet, müssten Fahrzeuge die sonst den Gehweg beeinträchtigen LÄNGS zur Fahrbahn abgestellt werden.
Oder dürfte dort auch ein grösserer LKW so abgestellt werden, egal ob er dann sogar auf die Fahrbahn ragt?

Sollte der Mängelmelder für diesen Hinweis nicht die richtige Adresse sein, bitte an die zuständige(n) Stelle(n) weiterleiten.

Vielen Dank.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.925914474956, 11.594529747963

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder.

wir danken Ihnen für Ihren Hinweis und dieser Bereich wird weiterhin regelmäßig durch die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsüberachung kontrolliert und eindeutig ordnungswidriges Verhalten entsprechend geahndet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5779-2021, die neue ID ist: #5677-2021.

Kommentare

Die Auffassung der Straßenverkehrsbehörde, es handle sich um einen "Seitenstreifen" ist unzweifelhaft angreifbar. Nach VwV-StVO, also der für die Verwaltung maßgeblichen Grundlage von Entscheidungen, ist ein Seitenstreifen ein "unmittelbar neben der Fahrbahn liegender Teil der Straße".
Neben der Fahrbahn liegt hier: der Gehweg.
Dieser Wunsch-Seitenstreifen liegt jedenfalls nicht unmittelbar neben der Fahrbahn.

Es wäre auch interessant zu erfahren, wie sich eine Haftungsfrage im Falle einer nachgebenden Böschung gestaltet. Die Verwaltung hat im Mängelmelder deutlich gemacht, dass es sich nach ihrer Auffassung um Parkplätze (Seitenstreifen) handelt, der nur nicht ausreichend beschildert ist. Damit ist das Verwaltungshandeln eindeutig zum Ausdruck gebracht: öffentliche Fläche, die für das Abstellen von KFZ nutzbar ist. Dann muss diese Fläche auch dazu geeignet sein.

Es fehlen Begrenzungen zur Absturzsicherung. Auch hier dürfte die Verwaltung im Schadensfalle der richtige Ansprechpartner der Versicherung sein.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Jena nicht Willens und/oder nicht in der Lage ist, den öffentlichen Raum für alle nutzbar zu machen, stattdessen am Credo des "wir brauchen Parkplätze" festhält. Am Gries ist eine sehr, sehr große Parkfläche, die tag und nacht nur zu ca. 5% ausgelastet ist. Stattdessen duldet, ja wünscht sich sogar, dass in Grünflächen geparkt wird.

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