Beschreibung des Mangels
In der St.-Jakob-Straße nach Nr.28 wurde eine offene Grenzmarkierung ( Z.299 StVO ) durch die Malerfirma Jüttner aufgebracht. Da diese Grenzmarkierung nicht eindeudig den Geltungsbereich eingrenzt wäre sie in seiner jetzigen Ausführung fehlerhaft. Weiterhin wurde durch die Malerfirma keine für die Fahrbahn entsprechende Fahrbahnmarkierungsfarbe verwendet. Die jetzt vorhandene Oberfläche im Bereichder Markierung auf der Fahrbahn entspricht nicht mehr den Normen für Fahrbahnmarkierungen ( u.a. Griffigkeit)
Vor allem bei Nässe kann es im Bereich dieser Markierung zu Stürzen von Radfahren kommen. Hier wäre eine
Haftung seitens der Stadt Jena dann nicht ausgeschlossen, da die Stadt Jena Straßenbaulastträger ist.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schröder
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.933732995511, 11.587242186069
Kommentare
Anmerkung zum Mangel
Permalink<p>Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mich bereits heute wegen der Grenzmarkierung an Sie gewand.<br />
Inzwischen wurde die Grenzmarkierung gemäß Z.299 vollständig ausgeführt. Es bleibt weiterhin der Mangel in der Ausführung auf Grund der benutzten Farbe. Sie entspricht nicht den Richtlinien für Fahrbahnmarkierungen.<br />
Besonders die Griffigkeit wird nicht eingehalten ( Klasse S1- 45 SRT-Einheiten nach DIN EN 1436 ) .<br />
Für Fahrbahnmarkierung gibt es entsprechende Markierungsfarbe und das dazugehörige Nachstreumittel, aber keine normel Farbe.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
R. Schröder</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 29.03.2022 - 08:25