#10413-2023

Beschreibung des Mangels

Platzierung von e-Scooter auf dem Gehweg, Blockierung des Gehwegs zu mehr als 2/3 und ein durchkommen mit Kinderwagen / Rollstuhl nicht möglich

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.934265091939, 11.592689573727

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis.

Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen liegt kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Dies ist auch entsprechend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.

Wir werden den Anbieter aber dennoch kontaktieren und bitten die Fahrzeuge längs zu platzieren, um ein größeres Gehwegareal zu erhalten.

Ihr Mängelmelder-Team

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10526-2023, die neue ID ist: #10413-2023.

Kommentare

Ihre Standardantwort ist nicht hilfreich an dieser Stelle liegt ein Mangel vor, denn vom E-Scooter Anbieter wurde keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen!

Warum Fußgänger auf die Fahrbahn schicken, wenn man auch einfach einen der PKW-Parkplätze als Rollerstandplatz ausweisen könnte? Statt eines Autos könnten dort locker 20 Roller parken und der Gehweg bliebe auf voller Breite hindernisfrei.
Kraftfahrzeuge gehören einfach nicht auf Gehwege, auch wenn sie nur ein Versicherungskennzeichen haben.

In Berlin verteilt das OA Knöllchen wenn das Abstellen zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt. 20 € stehen dann erst einmal für den Anbieter im Raum.

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