Beschreibung des Mangels
Liebes Mängelmelder-Team,
neben der Brückenstaße verläuft ein gemeinsamer Geh-/Radweg. Wenn ich diesen von Kunitz aus kommend befahre, steht jedoch kurz vor der Kreuzung Naumburger/Brückenstraße ein Schild, dass der Weg ab sofort nur noch für Fußgänger freigegeben ist. Leider gibt es an dieser Stelle keinen abgesenkten Bordstein, sodass es nicht möglich ist, mit dem Rad wieder auf die Straße aufzufahren. Selbst wenn: Dann würde ich mitten im Einzugsbereich der Kreuzung im Gegenverkehr landen, was sich als ziemlich gefährliche Angelegenheit erweist.
Ich würde mich auf dem Rad gerne regelkonform verhalten, nur leider bleibt mir nicht anderes übrig, als bis zur Naumburger Straße (rücksichtsvoll) weiter auf dem Fußweg zu fahren, bis ich irgendwann sicher auf die Straße komme.
Wie ist denn die Lenkung des Fahrradverkehrs an dieser Stelle gedacht bzw. gibt es Möglichkeiten, um das Problem aufzuklären?
Vielen Dank!
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.957405927796, 11.617846190929
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Der Gehweg ist mit dem Zusatz "Radfahrer frei"beschildert. Demnach besteht die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren. Die von Ihnen beschriebene Engstelle, welche mit ZEichen 239 StVO (Gehweg) beschildert wurde, wird dauerhaft so bleiben, da ein Verbreiterung der Gehbahn aufgrund angrenzender Privatfläche nicht möglich ist. Eine Absenkung direkt vor der unübersichtlichen Stelle ist aus unserer Sicht nicht zielführend. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11616-2023, die neue ID ist: #11503-2023.
Kommentare
Irrtum
PermalinkSie befinden sich nicht auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Westlich des Bahnüberganges ist beschildert: Gehweg + Radverkehr frei
dies bedeutet, sie dürfen(!) hier mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Mit Schrittgeschwindigkeit.
Sie dürfen aber auch - wie in ca. 95% der Straßenkilometer in Deutschland - ganz legal auf der Fahrbahn fahren. Was übrigens nach StVO der Regelfall (also das "Normal") ist.
Die Lösung Ihres (durchaus zutreffenden!) Problems besteht nun darin, erst gar nicht auf dem Gehweg zu fahren. Oder dann eben abzusteigen und auf dem Gehweg zu schieben.
Der Fachdienst Mobilität könnte aber auch einfach die widerrechtlich angeordnete Benutzungspflicht zwischen Wiesenstraße und BÜ abordnen...
und den Gehweg Gehweg bleiben lassen, ohne Rad Fahrende in Sackgassen zu locken und "soziale Benutzungspflichten" zu schaffen.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 07.08.2023 - 12:46
An dieser Stelle
PermalinkWäre es für das Rad besser und sicherer nicht im Straßenverkehr zu fahren , der Fuß-/Radweg ist breit genug.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07.08.2023 - 16:54
Die Sicherheit...
PermalinkJeder Radfahrende ist automatisch "im Straßenverkehr" unterwegs. Was Sie möglicherweise meinen: "auf der Fahrbahn".
Der Radverkehr ist im Summe auf der Fahrbahn sehr wohl sicherer unterwegs als auf Radwegen. Sicherheit bemisst sich nicht an Bauchgefühl, sondern an objektivierbaren Eigenschaften. Dazu gehört in der Tat als ein Kriterium die Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Spitzenzeit.
Im fraglichen Abschnitt ist diese Belastung weit, weit! davon entfernt, irgendeine "Gefahr" darzustellen.
Was unzweifelhaft eine Gefahr darstellt:
linksseitige Radwege
Radwege im 2-Richtungsverkehr
gemeinsame Geh- und Radwege
hohe Anzahl der Zufahrten/Ausfahrten/Querungen.
Darüber hinaus ist die Brückenstraße geradlinig im Verlauf, einsehbar und gut ausgebaut = risikomindernd
Die Unfallzahlen im Bundesweiten Vergleich sprechen eine eindeutige Sprache und die technischen Regelwerke sowie Verwaltungsvorschriften und die StVO berücksichtigen dies: Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 21.08.2023 - 18:48
Antwort auf An dieser Stelle von Gast (nicht überprüft)