<p>Vielen Dank für den Hinweis.</p>
<p>Da es sich um Abfall handelt, der ungefährlich ist und zudem auf einem privaten Grundstück abgelagert ist, sind wir als Stadt hierfür nicht zuständig. Der Grundstückseigentümer ist für die Beseitigung zuständig.</p>
<p>Ihr Kommunalservice Jena</p>
<p> </p>
Vielen Dank für den Hinweis…
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