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<p>Vielen Dank für den Hinweis.</p>

<p>Da es sich um Abfall handelt, der ungefährlich ist und zudem auf einem privaten Grundstück abgelagert ist, sind wir als Stadt hierfür nicht zuständig. Der Grundstückseigentümer ist für die Beseitigung zuständig.</p>

<p>Ihr Kommunalservice Jena</p>

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