Da das ein Privatgrundstück ist, kann der Besitzer hier einen Zaun aufstellen.
Er wird seine Gründe haben die Benutzung des Grundstücks für Radfahrer/Fußgänger zu unterbinden.
Hier sei nur Unfallgefahr da Garagen- und Grundstückszufahrt, Müllablagerung und Graffittischmiererei genannt.
Parallel zum Jenzigweg ist ein sehr gut ausgebauter Fuß- und Radweg, also irgendwie sehe ich Ihr Problem nicht.
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