Klar kann das Zeichen alleine stehen. Siehe VwV-StVO.
Das Zeichen gibt einfach einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite frei, der in Gegenrichtung als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg gekennzeichnet ist. Selbes Spiel wie an der Einmündung Ahornstraße.
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