bedeutet dies, dass die Stadt ganz offiziell die Einfahrt in den gemeinsamen Fuß- und Radweg sowie das parken auf dem Weg und dem Seitenbereich duldet? Also obwohl ja nunmehr selbst schon festgestellt wurde, dass dies eine Hauptroute ist?
Oder werden die Gartenbesitzer darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt per KFZ auf die Gärten linkerhand nicht zulässig ist? Vielleicht sogar eine Vor-Ort Kontrolle der Situation durch das OA?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1185
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
278
Graffiti
142
Laterne
1729
Müll
2701
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
634
Sonstiges
2084
Spielplatz/Sportanlage
289
Stadtbäume
645
Stadtgrün
680
Stadtwald/Wanderwege
946
Straße/Gehweg/Radweg
5260
Straßenreinigung/Winterdienst
869
Straßenschild
1377
bedeutet dies, dass die…
Permalink