Die Stadtverwaltung sollte von Amts wegen Kenntnis haben, ob Sondergenehmigungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) für das regelmäßige Abrennen von Pyrotechnik nach 22 Uhr auf dem Stadtgebiet Jena vorliegen. Ist dies nicht der Fall, dann sollte das Ordnungsamt etwaige Verstöße dokumentieren und entsprechend ahnden. Zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Anwohner bleiben hiervon unberührt.
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