Danke für Notiz! Eine grundlegende Nachfrage zum Verständnis: es ist doch die Pflicht des Eigentümers, auf dem anliegenden Fußweg für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, umso mehr als Bewuchs von seinem Grundstück ausgeht. Und es ist doch Aufgabe der öffentlichen Hand, diese Pflicht durchzusetzen, und nicht die Aufgabe von Bürger, die sich beeinträchtigt sehen. Liege ich falsch?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1170
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
264
Graffiti
19
Laterne
1658
Müll
2579
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
609
Sonstiges
2015
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
631
Stadtgrün
668
Stadtwald/Wanderwege
893
Straße/Gehweg/Radweg
5087
Straßenreinigung/Winterdienst
857
Straßenschild
1333
Reaktion
Permalink