zwei Parkplätze und geringer Umfang von KFZ gehen nicht so recht zusammen, insbesondere im Sommer und zu Trainingszeiten.
In der Fahrradstraße ist darüber hinaus Parken in den gekennzeichneten Bereichen gestattet - es ist aber nichts gekennzeichnet. Weder der Platz am Funktionsgebäude der ins NSG führt, noch der Schotterbereich vor dem Bahnübergang/Südzufahrt.
Dies entweder noch durch Schilder ausweisen, oder mit den Anliegern das Gespräch suchen oder aber regelmäßige Einnahmen für die Stadt generieren. Immerhin hätten in den letzten Wochen täglich mindestens 10 Knöllchen erteilt werden können.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2396
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1947
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
653
Stadtwald/Wanderwege
852
Straße/Gehweg/Radweg
4852
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1272
zwei Parkplätze und geringer…
Permalink