Sie unterliegen einem Irrtum, bitte prüfen Sie dies bspw. im Grundsteuerviewer. Im Gegenteil ist es unerlässlich für die Anwohnerin ihr Grundstück zu schützen. Erst einmal gibt es keine/kleinere Abstandsflächen für straßenseitige Garagen im Neubaugebiet. Mit dem 50 cm Streifen meinen Sie wahrscheinlich den Fußweg. Der befindet sich dort aber immer nur auf einer Straßenseite, in dem Fall gegenüber. Einen sonstigen Streifen von 50 cm gibt es nicht und das gesamte Grundstück dort bis zur Bordsteinkante gehört dem Anwohner. Das große Problem einiger Anwohner ist, dass anderweitig schwere Baufahrzeuge über ihr Grundstück fahren, da die gewidmeten Bürgersteige meist zugeparkt werden. Das Resultat von beschädigtem Pflaster/Fließrinnen kann man im Baugebiet mehrfach beobachten, da das Pflaster nie für Baufahrzeuge/LKW ausgelegt wurde. Sie sollten also zum Wohle ihrer Kinder lieber dagegen vorgehen und diese dort spielen lassen, solange es noch keine Spielstraße ist und diese aktuell übrigens sogar widerrechtlich voll gesperrt ist.
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