Die Fahrbahn (was der/die Melder*in als "Straße" bezeichnet) war zu jeder Zeit gemäß §2 Abs. 1 StVO für den Radverkehr "freigegeben", da es sich beim Seitenraum um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe aber nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Leider scheint der Unterschied zwischen Freigabe und Benutzungspflicht den meisten Rad- und Autofahrern in Jena weitgehend unbekannt zu sein. Das schließt die Planungsverantwortlichen dieser Maßnahme hier mit ein, die tatsächlich nun eine Benutzungspflicht direkt neben einer Freigabe angeordnet haben.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
960
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
212
Laterne
1153
Müll
1869
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
459
Sonstiges
1689
Spielplatz/Sportanlage
226
Stadtbäume
465
Stadtgrün
499
Stadtwald/Wanderwege
642
Straße/Gehweg/Radweg
3963
Straßenreinigung/Winterdienst
615
Straßenschild
1036
Die Fahrbahn (was der/die…
Permalink