Die Fahrbahn (was der/die Melder*in als "Straße" bezeichnet) war zu jeder Zeit gemäß §2 Abs. 1 StVO für den Radverkehr "freigegeben", da es sich beim Seitenraum um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe aber nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Leider scheint der Unterschied zwischen Freigabe und Benutzungspflicht den meisten Rad- und Autofahrern in Jena weitgehend unbekannt zu sein. Das schließt die Planungsverantwortlichen dieser Maßnahme hier mit ein, die tatsächlich nun eine Benutzungspflicht direkt neben einer Freigabe angeordnet haben.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1194
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
290
Graffiti
167
Laterne
1784
Müll
2775
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
645
Sonstiges
2131
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
670
Stadtgrün
736
Stadtwald/Wanderwege
972
Straße/Gehweg/Radweg
5386
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1398
Die Fahrbahn (was der/die…
Permalink