Die Fahrbahn (was der/die Melder*in als "Straße" bezeichnet) war zu jeder Zeit gemäß §2 Abs. 1 StVO für den Radverkehr "freigegeben", da es sich beim Seitenraum um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe aber nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Leider scheint der Unterschied zwischen Freigabe und Benutzungspflicht den meisten Rad- und Autofahrern in Jena weitgehend unbekannt zu sein. Das schließt die Planungsverantwortlichen dieser Maßnahme hier mit ein, die tatsächlich nun eine Benutzungspflicht direkt neben einer Freigabe angeordnet haben.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1176
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
29
Laterne
1685
Müll
2618
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
620
Sonstiges
2042
Spielplatz/Sportanlage
283
Stadtbäume
634
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
905
Straße/Gehweg/Radweg
5157
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1360
Die Fahrbahn (was der/die…
Permalink