Gemäß § 14 der Abfallsatzung der Stadt Jena müssen die Anschluss- und Benutzungspflichtigen die Abfallbehälter grundsätzlich auf ihrem eigenen Grundstück aufstellen. Nach dem Entleeren sind die Behältnisse gemäß § 16 vom öffentlichen Raum unverzüglich zu entfernen. Der FD Kommunale Ordnung ist für die Dokumentation und Ahndung etwaiger Verstöße zuständig.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Abfallsatzung der Stadt Jena
Permalink