Die dauerhafte Vollsperrung einer Sackgasse kann schlecht gültig/zulässig sein. Lt. § 22 Abs. 4 des Thür. Straßengesetzes ist eine längerfristige Vollsperrung nur zulässig wenn ein Ersatz geschaffen wird oder eine Entschädigung gezahlt wird. Beides ist nicht erfolgt. Es ist rechtlich nur eine temporäre Sperrung zulässig. Es handelt sich hierbei aber um ein Schild zur dauerhaften Vollsperrung.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2394
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1947
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
653
Stadtwald/Wanderwege
852
Straße/Gehweg/Radweg
4852
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1272
Die dauerhafte Vollsperrung…
Permalink