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Als nicht verantwortlicher und Betroffener Bürger kann ich ja mal eine Rückmeldung geben:

Da steht also ein Bus an der Bushaltestelle Mühlenstraße in Richtung Tatzendpromenade. Weil er dort mit Warnblinker steht, darf man nur in Schrittgeschwindigkeit überholen. Richtigerweise überholt man also den Bus nicht, weil es eh nichts bringt bzw. nach StVO (Sicht!) auch nicht zulässig ist.
Nun steht man hinter dem Bus und andere stehen da auch ... es staut sich zurück bis den Bereich der Arbeitsstelle.

Und nun?
Wer aus Richtung Winzerla kommt und grün hat, sieht dann, dass vorn noch Fahrzeuge stehen. Also: nicht einfahren. Auch wenn da 3x grün kommt. StVO §11 Abs3

Wer aus Richtung Tatzendpromenade kommt, steht an der Ampel und kann nicht in den Bereich der Arbeitsstelle einfahren, weil dort noch Fahrzeuge stehen, die einem entgegenkommen. Die warten ja hinter dem Bus auf Weiterfahrt. Darf man einfahren, auch bei grüner Ampel? StVO sagt: nein, §11 Abs3

Wenn man sich mitten in der Arbeitsstelle Front an Front "trifft", dann hat einer von beiden dort Fahrenden etwas falsch gemacht, also gegen die StVO verstoßen. Aber natürlich ist es viel einfacher, Die Verantwortung woanders zu suchen.
Man könnte die Situation natürlich ganz einfach lösen: Vollsperrung für den MIV, Linienbus, Radverkehr frei, LSA-geregelt. Aber ist dann auch wieder nicht recht, oder?

kleiner Hinweis: maßgeblich ist die RSA. Bei Engstellensignalisierung ist bestenfalls noch die Räumzeit von Relevanz (Radverkehr!). Aber grundsätzlich sind auch 3km lange kurvige und bergige Engstellen zu(ver)lässig signalisierbar. Wenn aber Verkehrsteilnehmer unwillig oder unfähig sind, sich auch nur an die grundlegendsten Regelungen zu halten, dann hilft auch kein noch so norm- und richtlinientreuer Regelplan.

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