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"Das Ende des Radweges ist sehr deutlich sichtbar. Er muss daher nicht beschildert werden. Es ist hier möglich nach links in die südliche Parkstraße zu fahren und seine Fahrt fortzusetzen.
Status
Geschlossen
Do, 16.05.2019 - 10:51"

Nach links abzubiegen ist freilich möglich, aber wohl kaum das Ziel dieses Radwegs, da auch dort nirgends eine Fortsetzung des Radwegs stadtauswärts erfolgt.
Der linksseitige Radweg ist bis zur Parkstraße straßenbegleitend zur Rudolstädter Straße und verbietet gleichzeitig das Radfahren auf selbiger. Wer z.B. nach Göschwitz möchte und darum den Radweg benutzen muss, fährt sicher nicht erst noch nach links einen Schlenker über die Parkstraße und Buswendeschleife um das zuvor bereits rechts in Sichtweite liegende Göschwitz zu erreichen.
Demnach ist eine sichere Querungsmöglichkeit über jene Straße zu schaffen, die der Radweg zuvor begleitete. (siehe o.g. VwV)
Alternativ könnte natürlich auch die linksseitige Benutzungspflicht aufgehoben werden, sodass man gar nicht mehr gezwungen ist, sich in die Gefahrenstelle zu bringen.

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