<p>Hierbei handelt es sich um einen Mangel beim Verhalten einiger Radfahrer. Diesen Mangel kann die Stadtverwaltung nicht abstellen. Zuständig für die Verkehrsüberwachung ist die Polizei. Wir werden Ihre Beobachtung an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiten.</p>
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1151
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
260
Graffiti
6
Laterne
1549
Müll
2454
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1966
Spielplatz/Sportanlage
275
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
861
Straße/Gehweg/Radweg
4940
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1293
Verhalten der Radfahrer
Permalink