<p>Hierbei handelt es sich um einen Mangel beim Verhalten einiger Radfahrer. Diesen Mangel kann die Stadtverwaltung nicht abstellen. Zuständig für die Verkehrsüberwachung ist die Polizei. Wir werden Ihre Beobachtung an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiten.</p>
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
882
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
194
Laterne
1064
Müll
1696
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1510
Spielplatz/Sportanlage
205
Stadtbäume
406
Stadtgrün
408
Stadtwald/Wanderwege
541
Straße/Gehweg/Radweg
3431
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
965
Verhalten der Radfahrer
Permalink