<p>Hierbei handelt es sich um einen Mangel beim Verhalten einiger Radfahrer. Diesen Mangel kann die Stadtverwaltung nicht abstellen. Zuständig für die Verkehrsüberwachung ist die Polizei. Wir werden Ihre Beobachtung an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiten.</p>
Verhalten der Radfahrer
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