Es gelten die einschlägigen Vorschriften. Grundsätzlich und ganz einfach: nicht dahin fahren, wo(hin) man nicht(s) sieht.
An ihrem Fz sind mit Sicherheit die vorgeschriebenen Spiegel angebracht und korrekt ausgerichtet. Beim Rückwärtsfahren sind entweder techn. Hilfsmittel zu nutzen oder Ihr Beifahrer*in weist ein - Gefährdung anderer ist auszuschließen. nicht zu vermeiden. auszuschließen!
Im zweiten Schritt überlegen wir dann, wozu ein Parkplatz in erster Linie dient: dem Abstellen des Fahrzeuges, um dieses dann zu verlassen. genau. Nach dem Aussteigen und vor dem Einsteigen ist man meist: Fußgänger.
Und ja, auch auf einem Parkplatz ist Fußverkehr grundsätzlich erlaubt. So, wie auf Straßen auch grundsätzlich Fußverkehr erlaubt ist.
Im dritten Schritt schauen wir uns den Unfall mit Todesfolge aus dem März 2023 an, auf den Sie vermutlich Bezug nehmen: Autofahrerin fährt rückwärts, verstößt ganz offensichtlich gegen §9 Abs.5 StVO: wer rückwärts fährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Womit wir wieder beim ersten Punkt sind: Einhaltung der Vorschriften.
Zusammenfassend klingt es also so, als ob dem Fußverkehr weitere Vorschriften gemacht, Verbote ausgesprochen werden sollen, damit Sie Ihrerseits auf Regeleinhaltung größtenteils verzichten können. hm.
StVO, StVZO
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