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Der Mängelmelder ist ja auch da um Hinweise an die Stadt zu geben, wo Unfallquellen sind. Im Umkehrschluss muss man da dem Meldenden nicht Inkompetenz im Straßenverkehr vorwerfen, nur weil dieser eine Gefahrenquelle meldet. Wenn der Erste an dieser Stelle zu Tode kommt, bringen Paragraphen und Gesetze keinem mehr was.

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