Bußgeldkatalog Thüringen
Vergehen Maßnahme
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöst Bußgeld bis zu 10.000 €
einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestellt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
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