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Wenn die Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben wird, ändert sich an den von Ihnen beschriebenen Möglichkeiten genau 0.
Denn vom Parkplatz des Wiesencenters kommen Sie ohne Fahrbahnquerung oder Fahrbahnnutzung weiterhin nur regelwidrig fahrend in die Einbahnstraße mit Freigabewunsch. Denn der Gehweg vor dem Autohänder in Richtung Norden ist weiterhin genau das: ein Gehweg.

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