an den Zufahrtsrampen der Unterführung ist jeweils angeordnet: Gehweg + Zusatzzeichen: "Radverkehr frei".
Dies bedeutet, dass Radverkehr dort stattfinden darf, jedoch in Schrittgeschwindigkeit. Der Radverkehr ist '"zu Gast" auf dem Gehweg, es ist stets Rücksicht auf den Fußverkehr zu nehmen.
Es besteht auch kein Zwang, dort mit dem Rad zu fahren. Wer sich nicht zutraut, in Schrittgeschwindigkeit zu fahren, ohne dabei zu einer latenten Unfallgefahr für sich und andere zu werden, darf gerne absteigen und schieben.
Welche Unfälle sollen denn bitte dort passieren, wenn die wirklich simplen und einfach zu befolgenden Regeln eingehalten werden?
Dass die Unterführung den verkehrlichen Anforderungen in keinster Weise gerecht wird, ist unbestritten. Die Situation wird sich aber absehbar nicht verändern. In Jena werden schon viel zu oft "Lösungen" für den Radverkehr präsentiert, die zu Lasten des sicheren und freien Fußverkehrs gehen.
Hier weiterhin Verkehrsspiegel aufzustellen, die eine Scheinsicherheit suggerieren, festigt die fast dauerhaft zu beobachtenden Verstöße gegen die Vorgabe zur Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf den Fußverkehr.
Straßenverkehrsordnung?
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