1. Der Mangel ist bei den Verantwortlichen der Stadt seit über einem Jahr bekannt. Verändert hat sich seitdem nichts. Mit Blick auf diese Zeitspanne sollte jeder betroffene Radfahrer genügend Geduld und "Vertrauen" bewiesen haben. Kommentare, die auf diesen Umstand hinweisen, wurden im Mängelmelder bislang zensiert, also nicht veröffentlich oder direkt als "entfernt" gekennzeichnet.
2. Mit Blick auf die Breite ist die Ausweisung des Weges als Radweg generell unzulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 2; Randnummer 20:
" Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m"
Gleiches gilt m.W. auch für die Ausweisung als Gehweg plus Radfahrer frei (maximal Schrittgeschwingkeit!).
3. Zur Straßenbenutzung ist man stadteinwärts bereits ab der Einmündung Göschwitzer Straße verpflichtet, wie man an den (neuen) Piktogrammen der Fußgängerampeln und seit jeher am Fehlen eines Zeichens 240 im Bereich der Kreuzung erkennen kann.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1047
Diskriminierende Werbung
11
Gewässer
230
Laterne
1326
Müll
2112
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
510
Sonstiges
1803
Spielplatz/Sportanlage
246
Stadtbäume
502
Stadtgrün
538
Stadtwald/Wanderwege
770
Straße/Gehweg/Radweg
4322
Straßenreinigung/Winterdienst
656
Straßenschild
1142
Der Radweg beginnt erst an dieser Stelle.
Permalink