rein aus Neugier: könnten sie die AZ von 3 dieser Gerichtsurteile nennen?
Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass ihre Ansicht / ihr Vorgehen zulässig ist.
Wenn in einer städtischen Satzung, die beschlossen wurde und rechtskräftig ist, eine Festsetzung getroffen wurde, mit der Sie als Betroffener nicht einverstanden sind, die Sie als falsch und rechtswidrig ansehen, stehen Ihnen die Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit offen.
Einfach hingehen und sagen "es gibt Urteile, die sagen ABC", um daraus abzuleiten, dass Sie die rechtskräftige Satzung einfach ignorieren können, dürfte nicht funktionieren.
btw: was sind eigentlich "Autospuren"? Dürfen da Motorräder fahren? Oder Fahrräder? Ich finde den Begriff gerade in keinem einschlägigen Regelwerk.
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