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Bezugnehmend auf folgenden Kommentar:
"Es ist weithin erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Bitte wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus benannten Gründen nicht für Sie tätig werden können.
Status
Geschlossen
Fr, 09.08.2019 - 11:17"

Woran ist für Normalbürger ohne Live-Zugriff auf's Kataster erkennbar, dass der Straßenrand ein Privatgrundstück ist und dort nach Belieben mit Sperrungen von Parkflächen zu rechnen ist?

Klartext

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