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Um auf die neue Regelung hinzuweisen, wird in Kürze zusätzlich mit Blinklichtern auf die geänderte Vorfahrt und die Wartepflicht hingewiesen. Zudem verweist die Straßenverkehrsbehörde hier nochmals auf die StVO, die auch regelt, dass beim Einfahren in die Kreuzung den bereits in der Konfliktfläche verkehrenden Verkehrsteilnehmern Vorrang gewährt werden muss.
Zeitgleich erfolgt eine Überprüfung der der neu angeordneten Beschilderung hinsichtlich ihrer verkehrsrechtlichen Konformität gemeinsam mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger (Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und der zuständigen Polizeidienststelle LPI Jena.
FD Mobilität

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