Zeichen 325.1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1211
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
173
Laterne
1807
Müll
2820
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
648
Sonstiges
2148
Spielplatz/Sportanlage
296
Stadtbäume
692
Stadtgrün
766
Stadtwald/Wanderwege
999
Straße/Gehweg/Radweg
5486
Straßenreinigung/Winterdienst
889
Straßenschild
1417
@Ralf Brömer - bitte frischen Sie Ihre STVO Kenntnisse auf
Permalink