Ihrer Definition nach ist also FahrradFAHREN kein "fließender Verkehr"? Erstaunlich feststellung, schon allein semantisch.
Im Sinne der Verlagerung von Verkehrsarten hin zu umweltfreundlicher Fortbewegung ist außerdem der Ansatz zu hinterfragen.
Die RiLSA 2010 (Richtlinie LichtSignalAnlage von 2010) legt fest: die maximale Umlaufzeit beträgt 120 s“, mehr „als 90 s sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.“ (RiLSA 2.6).
Hier sind deutlich längere Rotphasen für Fahrradfahrer*innen an der Tagesordnung (zumindest im morgendlichen Berufsverkehr um 7:00Uhr).
Ich bitte freundlich, ihre Antwort zu überdenken.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1215
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
297
Graffiti
182
Laterne
1829
Müll
2856
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
652
Sonstiges
2163
Spielplatz/Sportanlage
300
Stadtbäume
702
Stadtgrün
785
Stadtwald/Wanderwege
1009
Straße/Gehweg/Radweg
5533
Straßenreinigung/Winterdienst
892
Straßenschild
1434
fließender Verkehr
Permalink