Ihrer Definition nach ist also FahrradFAHREN kein "fließender Verkehr"? Erstaunlich feststellung, schon allein semantisch.
Im Sinne der Verlagerung von Verkehrsarten hin zu umweltfreundlicher Fortbewegung ist außerdem der Ansatz zu hinterfragen.
Die RiLSA 2010 (Richtlinie LichtSignalAnlage von 2010) legt fest: die maximale Umlaufzeit beträgt 120 s“, mehr „als 90 s sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.“ (RiLSA 2.6).
Hier sind deutlich längere Rotphasen für Fahrradfahrer*innen an der Tagesordnung (zumindest im morgendlichen Berufsverkehr um 7:00Uhr).
Ich bitte freundlich, ihre Antwort zu überdenken.
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