Ihrer Definition nach ist also FahrradFAHREN kein "fließender Verkehr"? Erstaunlich feststellung, schon allein semantisch.
Im Sinne der Verlagerung von Verkehrsarten hin zu umweltfreundlicher Fortbewegung ist außerdem der Ansatz zu hinterfragen.
Die RiLSA 2010 (Richtlinie LichtSignalAnlage von 2010) legt fest: die maximale Umlaufzeit beträgt 120 s“, mehr „als 90 s sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.“ (RiLSA 2.6).
Hier sind deutlich längere Rotphasen für Fahrradfahrer*innen an der Tagesordnung (zumindest im morgendlichen Berufsverkehr um 7:00Uhr).
Ich bitte freundlich, ihre Antwort zu überdenken.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
fließender Verkehr
Permalink