<p>Nein das bedeutet es nicht. Am Löbdergraben gibt es Gehwege die zu benutzen sind.</p>
<p>Wenn wie im Wenigenjenaer Ufer keine Gehwege oder benutzbare Seitenstreifen vorhanden sind, muss natürlich die Fahrbahn benutzt werden (siehe § 25 StVO).</p>
Gehwege
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