Neuen Kommentar hinzufügen

<p>Nein das bedeutet es nicht. Am Löbdergraben gibt es Gehwege die zu benutzen sind.</p>

<p>Wenn wie im Wenigenjenaer Ufer keine Gehwege oder benutzbare Seitenstreifen vorhanden sind, muss natürlich die Fahrbahn benutzt werden (siehe § 25 StVO).</p>

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.