Sehr geehrter Melder,
die Ordnungsbehörde hatte Ihnen bereits die rechtliche Würdigung zum Sachverhalt am 19.12.2019 gegeben. Insofern verweisen wir auf unseren Eintrag.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Melder,
die Ordnungsbehörde hatte Ihnen bereits die rechtliche Würdigung zum Sachverhalt am 19.12.2019 gegeben. Insofern verweisen wir auf unseren Eintrag.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Melder, die…
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