<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>sicherlich gebe ich Ihnen in punkto miteinander Reden recht. Dazu bedarf es keines Mängelmelders. Dazu bedarf es nur der Tatsache des gegenseitigen Miteinanders.</p>
<p>Rein rechtlich bitten wir dennoch der StVO Rechnung zu tragen und derartige "Reparaturen" nicht in der Öffentlichkeit durchzuführen, Denn dies ist in dieser Form nicht zulässig. </p>
<p>Ich danke für Ihre Mitteilung.</p>
<p> </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>
Sehr geehrter Melder, …
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