Das Argument mit dem "Schnellstraßen-Eindruck" ist etwas zweifelhaft: wenn ich z.B. von Lobeda-West kommend in Richtung Autobahn auf die Stadtrodaer Straße auffahre, habe ich den gleichen Straßentyp wie in Lobeda-Altstadt vor mir und darf sinnvollerweise trotzdem nicht meinem Eindruck folgen, sondern habe max. 50 km/h zu fahren. Ich glaube auch nicht, dass bei einer Geschwindigkeitskontrolle mein Eindruck von der Straße eine wesentliche und strafbefreiende Wirkung hat. - Also wäre kein zusätzliches 50er-Schild erforderlich.
Das Argument mit dem …
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